Psychiatrische Behandlung
Die psychiatrische Behandlung beinhaltet sowohl psychotherapeutische als auch soziotherapeutische Aspekte und erfordert in bestimmten Fällen eine psychopharmakologische Mitbehandlung. Im Vordergrund steht auch hier das Gespräch zur Förderung und Entwicklung von sozialen und emotionalen Kompetenzen, der Handlungsfähigkeit und der Selbstbestimmung.
Aufgrund der Budgetvorgaben der KV Hessen und der dadurch festgelegten Praxisstruktur ist derzeit eine ausschließlich psychiatrische Behandlung für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen nur eingeschränkt möglich. Eine psychopharmakologische Behandlung im Rahmen einer Psychotherapie ist möglich, wenn sie von Patient und Therapeut für notwendig erachtet wird.