Psychotherapie als Krankenkassenleistung und die Kosten von Beratungsleistungen, Gutachten und Bescheinigungen
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung und der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, einer Beratungsleistung über mögliche und indizierte Hilfsangebote, werden von den gesetzlichen Krankenkassen wie alle anderen ärztlichen Leistungen übernommen, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Allerdings muss die Kostenzusage für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse von Ihnen auf einem Formular, welches Sie hier erhalten, beantragt werden. Es besteht keine Verpflichtung, sich vom Hausarzt überweisen zu lassen. In jedem Fall benötigen Sie aber vor jeder ersten Behandlung im Quartal Ihre Versichertenkarte.
Privatversicherte oder Privatzahler erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Leider wurde die GOÄ seit 1993 nicht mehr angepasst und die seit zwei Jahrzehnten überfällige Novellierung auf Kosten der Leistungserbringer hinausgezögert. Inzwischen haben die gesetzlichen Krankenkassen nach Gerichtsentscheiden die Honorare auf ca. 110-120 € pro Therapiestunde erhöhen müssen. Daran orientieren wir uns und rechnen nach der GOÄ/GOP mit dem 3-fachen Satz, ensprechend ca. 120 € ab.
Das Honorar für nicht auf Gesundheit zielende Beratungsleistungen ist frei verhandelbar, orientiert sich aber an den Kosten einer psychotherapeutischen Leistung. Dazu zählen auch die Paar- und Familientherapie, die keine Krankenkassenleistung sind. Paar- und Familiengespräche, die im Rahmen einer Einzeltherapie erforderlich sind, werden hingegen von den Krankenkassen getragen.
Gutachten und Bescheinigungen werden entsprechend ihres Aufwandes nach der GOÄ in Rechnung gestellt.