Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht

gilt – wie bei allen anderen Behandlungen auch – insbesondere aber für die Inhalte einer psychotherapeutischen Behandlung oder Beratung (Coaching) gegenüber jedem Dritten, das heißt auch gegenüber Ihren Verwandten, dem Arbeitgeber oder auch anderen Ärzten. Sollte ein Gespräch mit einem anderen Sie behandelnden Arzt oder Therapeuten notwendig sein, wird dies nur nach Ihrem Einverständnis erfolgen.

Jede schriftliche Auskunft an Dritte (Befundberichte an Renten-, Krankenkassen, andere Behandler, Krankenhäuser…) werden nur nach Ihrer inhaltlichen Prüfung mit Ihrem Einverständnis versandt.